{"id":134,"date":"2012-03-21T10:23:38","date_gmt":"2012-03-21T10:23:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.weshoplight.eu\/?page_id=134"},"modified":"2012-03-21T10:27:43","modified_gmt":"2012-03-21T10:27:43","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.we-shoplight.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Verkaufs- und Montagebedingungen der we-shoplight Lichtdesign &amp; Lichtsysteme GmbH<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Geltung<\/strong><br \/>\nAllen unseren Angeboten, Vertr\u00e4gen und Lieferungen liegen nachstehende Bedingungen zugrunde, sie gelten auch dann, wenn wir im Einzelfalle nicht ausdr\u00fccklich auf sie Bezug nehmen, sp\u00e4testens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als vom Besteller anerkannt. Mit unseren Bedingungen zusammentreffende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anerkennen, sind f\u00fcr uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.<\/p>\n<p><strong>2. Preisgrundlagen, Verpackung, Preisanpassung<\/strong><br \/>\nDie Preise gelten in Euro zuz\u00fcglich der bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ab Werk inkl. Verpackung. Auftr\u00e4ge, f\u00fcr die wir nicht ausdr\u00fccklich feste Preise vereinbart haben, werden zu den am Liefertag g\u00fcltigen Listenpreisen berechnet. Tritt eine Ver\u00e4nderung der Tarifl\u00f6hne oder -geh\u00e4lter, der Material- oder Energiekosten bis zum Liefertage ein, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor, sofern wir zu dem Kunden in einem Dauerschuldverh\u00e4ltnis stehen oder Lieferfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsabschluss vereinbart sind. Erh\u00f6hen sich im Preis eingeschlossene Nebenkosten, wie Verpackungskosten etc., nach Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung oder entstehen solche neu, tr\u00e4gt der Kunde die Mehrkosten.<\/p>\n<p><strong>3. Lieferfristen, Liefertermine, h\u00f6here Gewalt, Verzugsschaden<\/strong><br \/>\n3.1 Lieferfristen und Liefertermine sind \u2013 sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart \u2013 als ann\u00e4hernde Bestimmung der Lieferzeit zu verstehen. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht, bevor alle vereinbarten oder sonst erforderlichen Vorraussetzungen vom Kunden erf\u00fcllt und alle Einzelheiten der Ausf\u00fchrung klargestellt sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis Ende der vereinbarten Lieferzeit die Ware das Werk verlassen hat oder bei Versendungsm\u00f6glichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei sp\u00e4teren Vertrags\u00e4nderungen, die sich auf die Lieferzeit auswirken k\u00f6nnen, verl\u00e4ngert sich diese entsprechend, sofern nicht besondere schriftliche Vereinbarungen hier\u00fcber getroffen werden.<br \/>\n3.2 Wird die von uns geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare und unverschuldete Umst\u00e4nde verz\u00f6gert (z. B. Arbeitsk\u00e4mpfe, Betriebsst\u00f6rungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen \u2013 jeweils bei unseren Vorlieferanten \u2013 sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird die urspr\u00fcnglich vereinbarte Lieferfrist um mehr als das Eineinhalbfache \u00fcberschritten, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Schadenersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>4. Versand und Gefahren\u00fcbergang, Teillieferung<\/strong><br \/>\n4.1 Jeglicher Warenversand geschieht auf Kosten und Gefahr des Empf\u00e4ngers.<br \/>\n4.2 Wird die Ware auf Verlangen des Kunden versendet, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen des Werkes, die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden unabh\u00e4ngig davon \u00fcber, ob die Versendung vom Erf\u00fcllungsort aus erfolgt oder wer die Versendungskosten tr\u00e4gt. Dies gilt auch beim Einsatz unserer eigenen Transportmittel. Ist die Ware versandbereit und verz\u00f6gert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden \u00fcber. Die Art der Versendung liegt in unserem Ermessen, wobei wir besondere W\u00fcnsche des Kunden m\u00f6glichst ber\u00fccksichtigen.<br \/>\n4.3 Auf Verlangen des Kunden sind wir bereit, f\u00fcr diesen und auf dessen Kosten eine Transportversicherung abzuschlie\u00dfen. Nachweislich entstandener Bruch aus unseren Warenlieferungen ist uns sofort nach Erhalt der Sendung anzuzeigen.<br \/>\n4.4 Teillieferungen sind gestattet; jede Teillieferung gilt als selbst\u00e4ndige Lieferung.<\/p>\n<p><strong>5. Eigenschaften<\/strong><br \/>\nHandels\u00fcbliche oder geringf\u00fcgige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualit\u00e4t, der Farbe oder sonstiger Eigenschaften sowie technische Neuerungen, welche die Funktions- und Leistungsf\u00e4higkeit nicht ber\u00fchren, k\u00f6nnen nicht beanstandet werden.<\/p>\n<p><strong>6. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung<\/strong><br \/>\n6.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt rein netto.<br \/>\n6.2 Alle unsere Forderungen werden sofort f\u00e4llig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, Zahlungsschwierigkeiten beim Kunden aufkommen oder uns Umst\u00e4nde bekannt werden, die generell geeignet sind, die Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder aber nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Wir k\u00f6nnen au\u00dferdem die Weiterver\u00e4u\u00dferung und Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren R\u00fcckgabe oder die \u00dcbertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Kunden verlangen. Der Kunde erm\u00e4chtigt uns schon jetzt, in den genannten F\u00e4llen seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware wegzunehmen.<br \/>\n6.3 Der Kunde kann wegen eigener Anspr\u00fcche gegen unsere Forderungen nur aufrechnen oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte geltend machen, soweit seine Anspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<p><strong>7. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>\n7.1 Will der Kunde M\u00e4ngelr\u00fcgen erheben, so ist die R\u00fcge bei offen zu Tage tretenden M\u00e4ngeln unverz\u00fcglich nach Eintreffen der Sendung schriftlich bei uns vorzubringen. Bei Sch\u00e4den durch das Zerplatzen von Gl\u00fchlampen, Leuchtstoffr\u00f6hren und Halogenlampen (u. a. Brandsch\u00e4den) wird keinerlei Haftung \u00fcbernommen. Nicht offensichtliche M\u00e4ngel m\u00fcssen innerhalb der gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsfrist ger\u00fcgt werden. Transportsch\u00e4den sind in Gegenwart der den Transport ausf\u00fchrenden Personen aufzunehmen und best\u00e4tigen zu lassen.<br \/>\n7.2 Entsprechen die gelieferten\/hergestellten Produkte nicht der Gew\u00e4hrleistung, k\u00f6nnen wir nach unserer Wahl verlangen, dass der Kunde das schadhafte Teil \u2013 uns zur Reparatur und anschlie\u00dfenden R\u00fcckgabe auf unsere Kosten \u00fcbermittelt; \u2013 bereith\u00e4lt und ein Beauftragter von uns die Reparatur beim Kunden vornimmt; \u2013 uns gegen Lieferung eines mangelhaften Teils \u00fcbergibt. Schl\u00e4gt die Nachbesserung nach angemessener Frist endg\u00fcltig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages verlangen.<br \/>\n7.3 Bei M\u00e4ngeln an von uns nicht selbst hergestellten Teilen oder an Fremdleistungen ist der Kunde verpflichtet, nach Abtretung der uns gegen unseren Lieferanten\/Vertragspartner zustehenden Anspr\u00fcche zun\u00e4chst gegen diesen vorzugehen. Erweist sich dessen Inanspruchnahme als rechtlich oder tats\u00e4chlich nicht durchsetzbar, so ist der Kunde berechtigt, uns nach den in diesem Abschnitt genannten Regeln in Anspruch zu nehmen.<br \/>\n7.4 Eine Haftung f\u00fcr Fehler, die aus vom Kunden \u00fcbergebenen Unterlagen herr\u00fchren, ist ausgeschlossen.<br \/>\n7.5 Die vorstehenden Abs\u00e4tze regeln abschlie\u00dfend die Gew\u00e4hrleistung und schlie\u00dfen sonstige Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche sowie Schadenersatzanspr\u00fcche aus positiver Vertragsverletzung, auch f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den sowie an dritten Rechtsg\u00fctern entstandenen Sch\u00e4den einschlie\u00dflich entgangenen Gewinns, aus. Dies gilt nicht f\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche aus ausdr\u00fccklich vereinbarten Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgesch\u00e4den absichern sollen.<\/p>\n<p><strong>8. Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><br \/>\n8.1 Ein f\u00fcr den Fall schuldhafter Vertragsverletzung dem Kunden zustehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung oder positiver Vertragsverletzung oder aus sonstigen Rechtsgr\u00fcnden wird dahingehend begrenzt, dass wir haften, a) in voller Schadensh\u00f6he nur bei grobem Verschulden unserer Organe oder der leitenden Angestellten; b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; c) au\u00dferhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur f\u00fcr grobes Verschulden einfacher Erf\u00fcllungsgehilfen. 461 6te Edition Der H\u00f6he nach haften wir im Fall b) und c) nur auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens.<br \/>\n8.2 Bei mittelbaren oder Folgesch\u00e4den ist die Haftung in jedem Fall auf die H\u00e4lfte des Wertes des jeweils betroffenen und von uns hergestellten Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Kunden beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>9. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n9.1 Bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen (einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder k\u00fcnftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gew\u00e4hrt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit der Sicherheitenwert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 15% \u00fcbersteigt. Die Sicherheiten bleiben insbesondere solange bestehen, bis wir z. B. im Rahmen etwaiger Scheck-Wechsel-Verfahren (die wir nur aufgrund ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarungen akzeptieren) von jeder Wechselverbindlichkeit befreit sind.<br \/>\n9.2 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser alleiniges Eigentum. Einbau, Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets f\u00fcr uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung f\u00fcr uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache (anteilig) gem\u00e4\u00df Rechnungsbetrag mit dem vollen Wert auf uns \u00fcbergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Das aufgrund eines Einbaus oder einer Be- oder Verarbeitung oder durch Verbindung f\u00fcr uns entstehende Eigentum oder Miteigentum ist ebenfalls Vorbehaltsware im Sinne der vorliegenden Bedingungen.<br \/>\n9.3 Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im Rahmen des regelm\u00e4\u00dfigen Gesch\u00e4ftsgangs ver\u00e4u\u00dfern, be- oder verarbeiten oder mit Ware anderer Herkunft verbinden. Eine Ver\u00e4u\u00dferung ist nur im Wege des Verkaufs und nur mit der Ma\u00dfgabe zul\u00e4ssig, dass die Forderungen des Kunden aus dem Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft gem\u00e4\u00df Ziffer 10.4 auf uns \u00fcbergehen. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht befugt; er darf sie weder verpf\u00e4nden noch zur Sicherung \u00fcbereignen.<br \/>\n9.4 Alle Forderungen des Kunden aus einer Weiterver\u00e4u\u00dferung von Vorbehaltsware gehen bereits mit dem Abschluss des betreffenden Vertrages auf uns \u00fcber und zwar gleich, ob die Ware ohne oder nach einer Be- oder Verarbeitung oder Verbindung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer ver\u00e4u\u00dfert wird. F\u00fcr den Fall, dass die Vorbehaltsware zusammen mit uns nicht geh\u00f6renden Waren ver\u00e4u\u00dfert wird, erfasst die Abtretung den Gegenanspruch in H\u00f6he des Anteils, zu dem wir gem\u00e4\u00df Ziffer 9.2 Miteigentum erworben haben. Entsprechend Ziffer 9.2 ist daher stets auf der Grundlage der Rechnungswerte der volle dem Kunden zustehende Forderungsbetrag (einschlie\u00dflich Gewinnanteil etc.) an uns (anteilig) abgetreten. Mitabgetreten ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung sind s\u00e4mtliche Neben- und Sicherungsrechte aus der Ver\u00e4u\u00dferung einschlie\u00dflich Wechseln, Schecks sowie Anspr\u00fcchen auf Auszahlung von Akkreditiverl\u00f6sen. Dies gilt auch im Hinblick auf etwaige Saldoforderungen einschlie\u00dflich des Schlusssaldos, falls Forderungen aus einer Weiterver\u00e4u\u00dferung durch den Kunden in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverh\u00e4ltnis aufgenommen werden. Der Kunde darf die abgetretenen Forderungen einziehen. Wir k\u00f6nnen diese Befugnis widerrufen, wenn der Kunde eine uns gegen\u00fcber obliegende Verpflichtung nicht p\u00fcnktlich erf\u00fcllt oder wenn Umst\u00e4nde eintreten, welche unsere Rechte als gef\u00e4hrdet erscheinen lassen. Die Einziehungsbefugnis des Kunden erlischt ohne weiteres, wenn er seine Zahlungen einstellt, wenn gegen ihn zwangsvollstreckt, wenn wenn er vom Gericht zur Offenbarung seiner Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse aufgefordert wird oder die Er\u00f6ffnung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens \u00fcber sein Verm\u00f6gen beantragt wird oder wenn er sich um einen au\u00dfergerichtlichen Vergleich bem\u00fcht. Auf unser Verlangen hat der Kunde den Schuldnern der abgetretenen Forderungen die Abtretung anzuzeigen, uns die Schuldner und die von ihnen geschuldeten Betr\u00e4ge bekanntzugeben und uns alle Unterlagen, die wir zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung ben\u00f6tigen, auszuh\u00e4ndigen.<br \/>\n9.5 Erf\u00fcllt der Kunde eine uns gegen\u00fcber obliegende Verpflichtung nicht p\u00fcnktlich oder treten Umst\u00e4nde ein, welche unsere Rechte als gef\u00e4hrdet erscheinen lassen, so k\u00f6nnen wir die Vorbehaltsware ohne weiteres in unmittelbaren Besitz nehmen, ohne zuvor nach \u00a7 455 BGB den R\u00fccktritt vom Vertrag erkl\u00e4rt oder gem\u00e4\u00df \u00a7 326 BGB eine Frist zur Erf\u00fcllung der Verbindlichkeit gesetzt zu haben. Der Bestand des jeweiligen Vertrages und die Verpflichtungen des Kunden bleiben von einem solchen Verlangen und von der Herausgabe der Vorbehaltsware unber\u00fchrt. Nehmen wir Vorbehaltsware unter Freistellung des Kunden von seiner Abnahmepflicht zur\u00fcck, so k\u00f6nnen wir als Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung in pauschalierter Form zumindest 25% des Rechnungswertes der Vorbehaltsware verlangen.<\/p>\n<p><strong>10. Aufstellung und Montage<\/strong><br \/>\nSofern wir die Aufstellung und\/oder Montage schulden, gilt:<br \/>\n10.1 Der Kunde hat auf seine Kosten zu \u00fcbernehmen und rechtzeitig bereitzustellen: \u2013 Alle Erd-, Bettungs-, Bau-, Stemm-, Ger\u00fcst-, Verputz-, Maler- und sonstige nicht auf die Installation von we-shoplight-Lampen oder -Einrichtungen bezogene Nebenarbeiten, einschlie\u00dflich der daf\u00fcr ben\u00f6tigten Baustoffe. \u2013 Energie, Gas und Wasser einschlie\u00dflich der erforderlichen Anschl\u00fcsse bis zur Verwendungsstelle inkl. allgemeiner Beleuchtung sowie Vorhaltung der f\u00fcr die Installation erforderlichen elektrischen Leitungen und ausreichende elektrische Ausstattung (Volt,Watt).<br \/>\n10.2 Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Kunde die n\u00f6tigen Angaben \u00fcber die Lage verdeckt gef\u00fchrter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder \u00e4hnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verf\u00fcgung zu stellen. Desweiteren m\u00fcssen die f\u00fcr die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Lieferteile am Ort sein und alle Maurer-, Zimmererund sonstige Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaus so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage sofort nach Ankunft der von uns gestellten Kr\u00e4fte begonnen und ohne Unterbrechung durchgef\u00fchrt werden kann.<br \/>\n10.3 Verz\u00f6gern sich unsere Arbeiten durch Umst\u00e4nde, die wir nicht zu vertreten haben, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten der Wartezeit zus\u00e4tzlich zu tragen.<br \/>\n10.4 Wir haften nicht f\u00fcr die Arbeiten des von uns gestellten Personals oder sonstiger Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit der Lieferung und Aufstellung oder Montage unserer Produkte zusammenh\u00e4ngen oder soweit die betreffenden Arbeiten von Kunden veranlasst sind.<br \/>\n10.5 Die Verg\u00fctung der Montageleistungen erfolgt auf der Grundlage unserer jeweils g\u00fcltigen Preisliste. Reisekosten, Vorbereitungs- sowie etwaige Kosten f\u00fcr den Transport des Handwerkzeugs sind gesondert zu entrichten.<\/p>\n<p><strong>11. Auslandsgesch\u00e4fte, Anwendbares Recht, Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, Erg\u00e4nzende Bedingungen, Teilnichtigkeit<\/strong><br \/>\n11.1 Die Bedingungen gelten vollumf\u00e4nglich auch f\u00fcr Auslandsgesch\u00e4fte. Soweit einzelne Regelungen trotz der nachstehenden Rechtswahlklausel aufgrund zwingender Vorschriften ausl\u00e4ndischen Rechts nicht durchsetzbar sein sollten, verpflichtet sich der Kunde daran mitzuwirken, dass wir so gestellt werden, wie wir bei Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit unserer Bedingungen st\u00fcnden. F\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes \u00fcber den Internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes \u00fcber den Abschluss von Internationalen Kaufvertr\u00e4gen \u00fcber bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.<br \/>\n11.2 Alleiniger Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferung und Leistung ist D-45549 Sprockh\u00f6vel.<br \/>\n11.3 Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand Sprockh\u00f6vel f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir haben jedoch das Recht, den Kunden auch an einem sonstigen f\u00fcr ihn geltenden Gerichtsstand zu verklagen. Wenn der Kunde nicht Vollkaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, aber einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt diese Gerichtsstandvereinbarung. \u2013 f\u00fcr den Fall, dass der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt bei Klageerhebung nicht bekannt ist. \u2013 f\u00fcr die Geltendmachung von Anspr\u00fcchen im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens.<br \/>\n11.4 Sollten einzelne Bestimmungen der Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Regelungen nicht ber\u00fchrt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung oder einer Regelungsl\u00fccke soll dasjenige gelten, was der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am n\u00e4chsten kommt oder \u2013 im Fall der Regelungsl\u00fccke \u2013 was dem Sinn und Zweck der Bedingungen am ehesten entspricht.<\/p>\n<div class=\"pp-social-media-buttons\"><div class=\"pp-fb-like-btn-wrap\"><div class=\"fb-like\" data-href=\"https:\/\/www.we-shoplight.de\/index.php\/agb\/\" data-share=\"false\" data-layout=\"button_count\" data-width=\"90\" data-show-faces=\"false\" data-action=\"like\"><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufs- und Montagebedingungen der we-shoplight Lichtdesign &amp; Lichtsysteme GmbH 1. 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